Die Kurzbewertung für den Oldtimer




Im Volksmund auch Kurzgutachten genannt, stellt die Kurzbewertung des Oldtimers kein Gutachten im rechtlichen Sinne dar. Sie dient per Definition lediglich als Wert- und Zustandsermittlung im Rahmen des Versicherungsvertrages zwischen dem Oldtimerbesitzer und seiner Oldtimerversicherung, sofern die Versicherung diese Art der Wert- und Zustandsermittlung akzeptiert oder selbst vorschlägt.
Allerdings kann der Auftraggeber der Kurzbewertung mit dem vom Sachverständigen gekauften Produkt auf Grund seines Nutzungsrechts auch andere Ziele verfolgen.
So findet man auf Messen, Treffen und Ausstellungen regelmäßig zum Verkauf angebotene Fahrzeuge mit offen am Fahrzeug ausgelegten Kurzbewertungen. Regelmäßig werden diese Fahrzeuge zu einem Preis angeboten, der unter der Wertermittlung laut dieser Kurzbewertung liegt.
Ein Schelm, der sich dabei Böses denkt …
Aber wie kann das sein?

Der Fahrzeughalter ist ein Wohltäter.

Der Fahrzeughalter braucht schnell Geld.

Der Wert laut Kurzbewertung entspricht nicht dem aktuellen Marktwert.

Über die ersten beiden Punkte will ich hier nicht spekulieren.


Aber wie kann es sein, dass der in der Kurzbewertung ausgewiesene Wert nicht dem aktuellen Marktwert entspricht?

Bei einigen Fahrzeugtypen schwanken die Marktwerte saisonal, etwa bei Motorrädern und Cabrios.

Marktwerte ändern sich. Nach einiger Zeit sind die Kurzbewertungen dann nicht mehr aktuell, obwohl sie bei der Erstellung einen marktgerechten Wert ausgewiesen haben.

Auch Fahrzeuge können sich verändern. Nachfolgend nur einige einflussreiche Faktoren:

Letztlich kann auch der in der Kurzbewertung ausgewiesene Wert auch schon zum Zeitpunkt der Erstellung der Kurzbewertung nicht dem damaligen Marktwert entsprochen haben. Dies kann unterschiedliche Gründe haben:

Merke:

Wenn Sie einen Oldtimer kaufen wollen, so vertrauen Sie nicht allein auf eine vorgelegte Kurzbewertung.

Machen Sie sich Gedanken über die Lagerung Ihres Oldtimers um den Wert zu erhalten.

Wenn Ihre Versicherung Sie auffordert, zur Versicherungseinstufung eine Kurzbewertung (auch häufig als Kurzgutachten bezeichnet) vorzulegen, so berücksichtigen Sie folgendes:

Fazit: Wenn Sie Ihr Geld sicher in einem Oldtimer anlegen möchten, so

Wählen Sie das richtige Fahrzeug aus.

Wählen Sie die richtige Versicherung und den zu Ihrem Fahrzeug passenden Versicherungsvertrag aus.

Lassen Sie Zustand und Wert Ihres Oldtimers von einem ausgewiesenen Oldtimer-Sachverständigen (Classic-Data-Gutachter, etc.) ermitteln und dokumentieren, und legen diese Bewertung Ihrer Oldtimerversicherung als Vertragsbestandteil vor.

Halten Sie Ihren Versicherungsvertrag aktuell, indem Sie:

Allgemein wird in den Medien viel spekuliert, wie lang ein Oldtimergutachten seine Gültigkeit behält. Die kolportierten Aussagen gehen da von

„ist nur ein Jahr gültig“

bis

„ist für immer gültig“.

Hierzu meine persönliche Meinung:


Sie sind ein mündiger Bürger und treffen Ihre Entscheidung eigenständig. Jede Entscheidung hat gute wie schlechte Auswirkungen. Die richtige Entscheidung, wann Sie eine neue Bewertung für Ihren Oldtimer erstellen lassen, treffen Sie folgendermaßen:

Beobachten Sie den Markt für Oldtimer und Ihren Fahrzeugtyp. Seien Sie hierbei objektiv!

Schauen Sie Ihr Fahrzeug kritisch an. Wenn Sie es regelmäßig warten (lassen) und es keine einschneidenden Ereignisse (Unfall, Ausrutscher, schlechte Lagerung im Winter) gegeben hat, so wird sich der Zustand nicht wesentlich verschlechtert haben.

Ziehen Sie durchgeführte Reparaturen und Restaurationen mit in Ihre Entscheidung ein.

Wenn Sie dann denken, dass eine neue Bewertung in Betracht kommt, so fragen Sie den Oldtimer-Sachverständigen Ihres Vertrauens. Er sollte Ihnen zuhören und Sie objektiv beraten.


Das ist meine Meinung.


www.derOldtimer.eu

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Brandschaden eines Mercedes W123 in abgeschlossener Garage:


 

Diese Kurzbewertung eines VW Käfers dient der Veranschaulichung.